Protestaktionen der Solidaritätsbewegung vor Banken
Die FBK beteiligte sich am 30. Juli 2022 an einer Protestaktion vor der Commerzbankfiliale in der Berliner Friedrichstraße. Ziel war es, die Rolle der Banken bei der US-Blockade von Kuba in den Mittelpunkt zu stellen.
Die US-Blockade gegen Kuba befindet sich mittlerweile im 61. Jahr und die „Freunde der USA“ unternehmen nichts gegen diesen terroristischen Akt. Ein besonders perfides Element der Blockade und ein wesentliches Hindernis für die wirtschäftliche Entwicklung Kubas sind die unverschämten Unterbrechungen und Behinderungen von Finanztransfers nach und für Kuba. Die allermeisten Banken spielen dieses kriminelle Spiel des US-Imperiums mit und gehorchen den Drohungen und der schieren Macht der US-Behörden. Und dies tun sie, obwohl es mit der „Anti-Blocking-Resolution“ eine EU-Regelung gibt, diesen Zwangsmaßnahmen der USA nicht Folge zu leisten!!
Aus diesem Grund fanden am 30.7. vor verschiedenen Banken Protestaktionen statt. In Berlin versammelte sich die Solidaritätsbewegung vor der Commerzbankfiliale in der Friedrichstraße. Die FBK beteiligte sich mit mehreren Mitgliedern an dieser Aktion. Hier dokumentieren wir die Rede von Gerhard Mertschenk.
Hier stehen wir vor einer Bank, die gegen geltendes Recht verstößt. Hier agieren Kriminelle in Nadelstreifen. Hier haben Leute das Sagen, deren Kotau vor den USA nicht tief genug ausfallen kann. Sind das nur Unterstellungen? Nein, für diese Behauptungen gibt es Beweise.
Bereits 1996 erließ die EU die Verordnung 2271/96. Darin ist klar definiert, dass die extraterritoriale Wirkung von US-Sanktionen von der EU nicht anerkannt wird, dass die extraterritoriale Wirkung illegal ist und gegen das Völkerrecht verstößt. Mit dieser Verordnung will die EU Firmen und Einzelpersonen, deren Interessen durch die USA-Sanktionen beeinträchtigt werden, in die Lage versetzen, sich Entschädigung zu holen.
Gemäß Artikel 1 der Verordnung gilt dieses Dekret in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne dass die einzelnen Länder noch nationale Gesetze zur Ausführung erlassen müssen.
Laut Artikel 2 sind alle Betroffenen verpflichtet, innerhalb von 30 Tage nach Bekanntwerden einer Beeinträchtigung ihrer Geschäftsbeziehungen die EU-Kommission darüber zu informieren.
Artikel 4 legt fest, dass Entscheidungen von außergemeinschaftlichen Gerichten oder Verwaltungsbehörden, - d.h. auch solchen aus den USA - nicht anerkannt werden und nicht vollstreckbar sind.
Der Artikel 5 verbietet es in der EU ansässigen Personen und Unternehmen, Anweisungen oder Forderungen von US-Stellen, die auf den illegalen Blockadegesetzen beruhen, nachzukommen. Geschieht das trotzdem, können die
Geschädigten es der EU melden, da sie eventuell Anspruch auf Entschädigung haben.
Der Schadensersatz kann nach Artikel 6 auch durch »Beschlagnahme und den Verkauf von Vermögenswerten einschließlich der Aktien« des Schädigers durchgesetzt werden.
Artikel 9 verpflichtet jeden Mitgliedsstaat der EU, für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Verordnung Sanktionen festzulegen. Diese Sanktionen »müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein«.
Die Rechtslage ist also klar.
Doch welche Konsequenzen hat das? Diese Verordnung hilft in der Praxis wenig, denn in den internationalen Handelsbeziehungen geht Macht vor Recht. Die US-Gesetze gelten zwar bei uns nicht, aber sie wirken. Es ist die Angst vor dem Zerstörungspotential der militärischen, industriellen, finanziellen, technologischen, medialen und geheimdienstlichen Supermacht USA und deren arroganter Politik, der sich die Bundesregierungen – egal von der CDU oder SPD geführt - bedingungslos unterwerfen. Und so zahlte 2015 die Commerzbank lieber 1,71 Milliarden Dollar Strafe an die USA wegen einer getätigten Finanzaktion für ein mit US-Sanktionen belegtes Land als gesetzeskonform die EU-Direktive zu befolgen. Dabei ist pikant, dass die BRD zu dieser Zeit mit 17% Eigentümer der Commerzbank war und diesen Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahm statt auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu achten.
Ob nun Banken oder Bundesregierung, sie allen kuschen vor der Macht der USA, statt das Recht durchzusetzen. Und es ist durchaus möglich, zu widerstehen.
Als die österreichische Bank Bawag nach Übernahme durch einen US-Fonds die Konten und Depots von rund 200 kubanischen Kunden kündigte, bezeichnete die österreichische Regierung das als ungesetzlich und leitete ein Verfahren gegen die Bawag ein. Daraufhin nahm die Bank ihre Entscheidung zurück. Die EU-Verordnung lässt sich also durchaus durchsetzen, wenn der politische Wille dafür vorhanden ist. Dieser fehlt offensichtlich immer bei der Bundesregierung.
Die Bundesregierung ist aufgerufen, ihrer Stimme gegen die US-Blockade in der UNO konkrete Taten in Ausführung der EU-Verordnung folgen zu lassen. Wenn der normale Bürger gegen Verordnungen und Gesetze verstößt, wird er prompt zur Verantwortung und Rechenschaft gezogen und bestraft. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Bundesregierung ungestraft gegen ihre eigenen Gesetze verstößt. Wir müssen verlangen, dass Recht und Gesetz auch beim Umgang mit völkerrechtswidrigen USA-Maßnahmen durchgesetzt werden.
Es liegt an uns, auf allen möglichen Wegen Druck auf die Bundesregierung auszuüben, endlich auch dann Gesetz und Recht durchsetzen, wenn es um Kuba und die völkerrechtswidrige Handels-, Wirtschafts- und Finanzblockade der USA gegen dieses Land geht, das einen eigenen, von den USA unabhängigen Entwicklungsweg beschreiten will.
Momentan befindet sich Kuba trotz aller eigenen Bemühungen in einer sehr schwierigen Versorgungslage und bedarf dringender Solidarität und spürbarer Unterstützung. Daher startet aktuell eine neue, innovative Aktion: sie trägt den Namen „1c4Cuba“ (also 1 Cent für Kuba). Sie wird von Rock Around the Blockade (Großbritannien), Cuba Support Group Ireland und Cubanismo (Belgien) initiiert.
Weitere allgemeine Infos zu der Kampagne unter www.1c4cuba.eu.