FBK-Dokumentation Nr. 24

Brief der Vorsitzenden der Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba vom 24. März 2019 an die Bundesregierung hinsichtlich der Situation in Venezuela

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Ministerinnen und Minister,

in den letzten Jahren gab es wohl keine vergleichbare geostrategische Konfliktsituation wie die Vorgänge in den letzten Wochen in und um Venezuela, die immer noch nicht ausgestanden ist.

Für friedliebende Akteure gilt es, eine offen gewalttätige und militärische Intervention zu verhindern, auf die von den USA schon lange hingearbeitet wird. Wir erinnern an den Putsch in Venezuela 2002.
Nach Sanktionen, Geldsperren, Weltmarktmanipulationen, Medienkampagnen, diplomatisch-ökonomischem Druck und ähnlichen Zermürbungsaktionen scheint aus Sicht der US-Regierung die Zeit jetzt reif zu sein, die destabilisierte Lage, in der sich Venezuela befindet, auszunutzen, um mit Hilfe von „Hilfssheriffs“ endlich den Regime-Change einzuläuten. Wie schon zuvor in zahlreichen Interventionen der USA in der südlichen Hemisphäre besteht das Ziel weiterhin darin, ein aus Sicht der US-Eliten und ihrer Verbündeten unliebsames Regime zu stürzen, sich die Reichtümer des Landes (Erdöl, Gold, Coltan, seltene Erden, Erdgas, Dia-manten u.v.a.m.) anzueignen und geostrategische Vorteile (vs. China, Russland, EU) zu nutzen.

In dieser äußerst gefährlichen Situation spielen weitsichtige internationale Politik und umsichtige, prinzipientreue Diplomatie eine bedeutende Rolle.

Die derzeitige Politik der Bundesregierung wird diesen Herausforderungen leider nicht gerecht. Im Gegenteil. Der Außenminister unterstützt mit seinen Aktionen der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates diese schändliche Politik der USA. Auch die hiesigen Medien spielen in Sachen Venezuela leider eine sehr unrühmliche Rolle, verbreiten sie doch ungeprüfte Propaganda aus Washington und Fehlinformationen, verfassen sie einseitige Berichte, ignorieren historische und kontextuelle Zusammenhängen, verschweigen positive Themen und Erfolge in Venezuela.

Wir fordern Sie und die Mitglieder der Bundesregierung nachdrücklich auf, Ihrem abgelegten Amtseid entsprechend zu agieren und:

  • Befolgen Sie in der Causa Venezuela in uneingeschränkter Weise das Grundgesetz (Präambel: „dem Frieden der Welt zu dienen“; Artikel 26: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“)
  • Befolgen Sie in der Causa Venezuela in uneingeschränkter Weise das Völkerrecht (Charta, Nichteinmischung, kooperative Verfahren bei Konflikten).
  • Befolgen Sie in der Causa Venezuela in uneingeschränkter Weise diplomatische Prinzipien (gemäß Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen)
  • Berücksichtigen Sie die Verfassung Venezuelas. (Nicht einmal laut Artikel 233, auf den sich Juan Guaidó beruft, ist er seit spätestens 23.2.2019 kein (selbsternannter) „Übergangspräsident“ und des Hochverrats sowie Landesverrats verdächtig).
  • Außenminister Heiko Maas hatte angekündigt, im UN Sicherheitsrat für Kooperation und friedliche Konfliktlösungen eintreten zu wollen. Das ist sehr zu begrüßen. Er muss das allerdings auch dringend im Fall USA – Venezuela praktizieren.
  • Die Bundesrepublik Deutschland muss sich im UN-Sicherheitsrat gemeinsam mit anderen Staaten gegen die Aggressionen der US-Administration wenden, die seit Jahren und nun in verschärfter Form gegen Venezuela sowie Kuba praktiziert werden und dort immense Opfer kosten und Angst verbreiten.

Hinsichtlich der US-Außenpolitik gegenüber ihren südlichen Nachbarländern, speziell der Wirtschaftsblockade gegen Kuba muss die Bundesregierung ihrem Abstimmungsverhalten in der UN-Vollversammlung endlich Taten folgen lassen:

  • Die EG-Verordnung EG Nr. 2271/96 des „Rates zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen“ ist umzusetzen, um damit deutsche Unternehmen und NGOs vor den unilateralen Wirtschaftsinterventionen der US-Regierung zu schützen.
  • Zudem muss umgehend in die Wege geleitet werden, dass eine „Zweckgesellschaft“ (Special Purpose Vehicle SPV) als „Instrument zur Unterstützung von Handelsaktivitäten“ (Supporting Trade Exchanges INSTEX) auch für Kuba und Venezuela eingerichtet wird – zumal die Trump-Regierung immer unverhohlener Völkerrecht und andere internationale Vereinbarungen und Prinzipien verletzt und selbst enge Partner unter unzumutbaren Druck setzt (z. B. Nord Stream 2 vs. LNG; Iran; NATO).

Das Außenministerium unter Minister Heiko Maas muss umgehend seine Komplizenschaft mit den Hardlinern in der US-Regierung beenden. Trotz des unverhohlenen Drucks seitens der Trump-Administration (erinnert sei an das „Gespräch“ mit Vizepräsident Pence im Vorfeld der Aussage von Heiko Maas, Juan Guidó anzuerkennen) ist ein solches Verhalten mit unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen und Prinzipien nicht vereinbar. Zuwiderhandlungen müssen entsprechend geahndet werden. Ein Zeichen wäre, das Verhalten des Botschafters Kriener zu rügen, der mit seinem nicht tolerierbaren Fehlverhalten gegen zahlreiche Prinzipien der Diplomatie und deutsche Interessen verstoßen hat.

Wir bitten um kurze Stellungnahme. Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Jutta Kausch-Henken
Vorsitzende der Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba e.V.